Beratungsgespräch & Bedarfsklärung
Kostenfrei und unverbindlich: Gemeinsam analysieren wir Ihre Praxissituation und klären, welche Unterstützung Sie für den Anschluss an die TI benötigen.
Die GKV-Förderung deckt Ihre Anbindung komplett. Bei Abschluss über uns bleibt über fünf Jahre ein monatlicher Überschuss — und Sie müssen sich um keinen Antrag selbst kümmern.
45 Minuten · ohne Verpflichtung · persönliches Erstgespräch
Sie wissen schon was Sie brauchen? Direkt zu den Paketen ab 347 €
Vom Beratungsgespräch bis zur Förderung — Sie unterschreiben einmal, wir machen den Rest.
Kostenfrei und unverbindlich: Gemeinsam analysieren wir Ihre Praxissituation und klären, welche Unterstützung Sie für den Anschluss an die TI benötigen.
Ihr softwarebasierter Zugang zur Telematikinfrastruktur erfolgt bequem über unseren Partner Telekonnekt — ganz ohne zusätzliche Hardware-Box in der Praxis.
Sie wählen das passende Servicepaket — wir übernehmen die Koordination und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Für die Beantragung Ihres elektronischen Heilberufsausweises unterstützen wir Sie Schritt für Schritt beim Verfahren über das elektronische Gesundheitsberuferegister.
Der elektronische Heilberufsausweis wird über D-Trust, den Vertrauensdienstleister der Bundesdruckerei, beantragt — selbstverständlich mit unserer Unterstützung.
Auch die Institutionskarte Ihrer Praxis (SMC-B) beantragen Sie über das eGBR — wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf.
Die SMC-B dient als digitale Identität Ihrer Praxis innerhalb der TI und wird über D-Trust beantragt.
Wir koordinieren den Installationsprozess gemeinsam mit Ihnen. Dank unserer Vorbereitungshinweise sind Sie optimal auf den Termin vorbereitet.
Die Einrichtung und Inbetriebnahme Ihrer TI-Anbindung erfolgt vollständig remote — schnell, sicher und ohne Vor-Ort-Termin.
Zum Abschluss unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung, damit für Ihre Praxis keine zusätzlichen Kosten entstehen.
In einer Minute klären wir Praxis-Konstellation, Status der Anbindung und wann Sie loslegen wollen. Das Ergebnis: genau das Paket, das zu Ihrer Situation passt — oder, wenn der Fall komplex ist, eine direkte Empfehlung zum Beratungstermin.
Beide Pakete enthalten persönlichen Support, schriftliche Anleitung für den Förderantrag und kompetente Begleitung bis zur Auszahlung.
Das Komplettpaket — beide Karten, ein Ansprechpartner.
Sichere Bezahlung · Karte · SEPA-Lastschrift
Wenn Sie ausschließlich die SMC-B benötigen.
Sichere Bezahlung · Karte · SEPA-Lastschrift
Sie sind unsicher, welches Paket passt? 45 Minuten Beratung — kostenfrei.
„Ich hatte vor der TI-Anbindung richtig Bammel. Faro hat alles übernommen. Drei Monate später lief alles und der Förderantrag war raus."
„Endlich jemand, der die Förderung wirklich versteht. Wir haben monatlich Überschuss — ohne dass ich mich durch GKV-Anträge wühlen musste. Empfehlung."
„Persönlich, geduldig, kompetent. Bei jeder Rückfrage erreiche ich denselben Ansprechpartner. Genau so habe ich mir Service vorgestellt."
In der Regel: nichts. Die monatliche Förderung des GKV-Spitzenverbands deckt Hardware, Anbindung und laufende Kosten — und übersteigt diese meist sogar. Im persönlichen Erstgespräch rechnen wir Ihre konkrete Konstellation durch.
Der eHBA ist Ihr persönlicher elektronischer Heilberufsausweis — er gehört Ihnen als Therapeut:in. Die SMC-B ist die Karte für Ihre Praxis als Institution. Für die TI-Anbindung benötigen Sie meist beide.
Vom Erstgespräch bis zur fertigen Anbindung dauert es im Schnitt rund 3 Monate. Die meisten Schritte hängen von externen Behörden (eGBR, D-Trust, GKV-Spitzenverband) ab — wir verfolgen den Status für Sie und melden uns proaktiv.
Nein. Unsere Klient:innen sind Therapeut:innen, keine IT-Profis.
Nein. Sie zahlen unser Paket einmalig — die Begleitung läuft bis zur Beantragung der Förderung.
Persönlich, unkompliziert, ohne Verpflichtung. Wir schauen gemeinsam, welche Karten und welche Förderung für Sie sinnvoll sind.
Aktuelle, informative und inspirierende Beiträge rund um die Telematikinfrastruktur.
Die Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten im deutschen Gesundheitswesen und ist im SGB V geregelt. Verschiedene Gesetze wie das E-Health-Gesetz und das Digitale-Versorgung-Gesetz haben ihre Einführung und Weiterentwicklung maßgeblich vorangetrieben. Für Leistungserbringer ergeben sich daraus klare Vorgaben, Pflichten und Standards für die digitale Versorgung.
WeiterlesenDas Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) schafft die Grundlage dafür, Gesundheitsdaten systematisch für Forschung und Versorgung nutzbar zu machen. Dabei verbindet es Datennutzung, Datenschutz und die Telematikinfrastruktur zu einem zentralen Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung.
WeiterlesenDigitale Anwendungen auf Rezept, vernetzte Versorgung und eine gestärkte Telematikinfrastruktur: Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine moderne, digitale Versorgung im Gesundheitswesen geschaffen. Ziel war es, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen, Prozesse zu vereinfachen und die Versorgung für Patienten nachhaltig zu verbessern.
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