E-Rezept
Verordnungen werden digital ausgestellt, signiert und verschlüsselt an die Apotheke übertragen. Für Heilmittel: elektronische Heilmittel-Verordnung (eHMV) löst das rosa Papier ab.
Was die TI ist, welche Anwendungen daran hängen, der Unterschied zwischen klassischem Konnektor und neuem TI-Gateway — und was Sie als Heilmittelerbringer wissen müssen, bevor 2027 die Pflicht greift.
Die Telematikinfrastruktur ist Deutschlands geschlossenes Gesundheitsnetz — eine eigene, verschlüsselte Schicht über dem normalen Internet, in die nur authentifizierte Teilnehmer reinkommen. Praxen, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen tauschen darüber Daten aus, die rechtssicher, signiert und nachverfolgbar sind.
Daran hängen die Anwendungen, die Sie kennen — E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA), KIM, elektronische AU, TI-Messenger. Im Hintergrund läuft jede Kommunikation über zertifizierte Komponenten und nur, wenn die Identität des Senders verifiziert ist.
Geregelt wird das Ganze durch die gematik GmbH — die nationale Agentur für Digitale Medizin. Sie definiert technische Spezifikationen, zertifiziert Komponenten und legt Stichtage fest. Rechtsgrundlage: SGB V §§ 291–334.
Konkrete Beispiele aus dem Praxisalltag — was die TI tatsächlich bringt, jenseits der gesetzlichen Pflicht.
Verordnungen werden digital ausgestellt, signiert und verschlüsselt an die Apotheke übertragen. Für Heilmittel: elektronische Heilmittel-Verordnung (eHMV) löst das rosa Papier ab.
Therapieberichte, Befunde und Verläufe liegen lebenslang an einem Ort — patientengeführt. Sie können vorhandene Befunde lesen statt sie per Fax bei der Hausärztin anzufordern.
Verschlüsselter E-Mail-Dienst mit gerichtsfester Signatur. Therapieberichte an Hausärzt:innen, Rückfragen zur Verordnung, Reha-Anträge — direkt aus der Praxissoftware, ohne Fax.
Krankschreibungen werden digital direkt an die Krankenkasse übermittelt. Patient:innen brauchen kein gelbes Papier mehr — und Sie sehen, ob jemand tatsächlich krankgemeldet ist.
WhatsApp-artige Sofortkommunikation, aber DSGVO-konform und in der TI verankert. Schnelle Rücksprachen zur Therapieführung mit Ärzt:innen, ohne Telefonketten.
Diagnosen, Allergien, Dauermedikation auf der eGK. Im Akutfall — Sturz auf der Liege, Kreislaufzwischenfall — sieht das Rettungsteam sofort, was es wissen muss.
Apps auf Rezept (Rückenschule, Tinnitus-Therapie, Reha-Begleitung). Über die TI werden Verordnung und Aktivierung direkt mit dem Patienten gekoppelt — kein Papierkrieg.
Meldepflichtige Erkrankungen (DEMIS) und die GesundheitsID als zentrales Login für alle Patientenanwendungen — beides läuft sicher über die TI, statt über Papierformulare.
Bis 2023 brauchte jede Praxis eine Hardware-Box. Heute übernimmt das ein zertifiziertes Rechenzentrum — und Sie haben einen Wartungsvertrag weniger.
Hardware-Router in der Praxis, separater VPN-Vertrag, lokale Wartung.
VPN-basierte Anbindung über zertifiziertes Rechenzentrum — keine Hardware in der Praxis nötig.
Die Anbindungspflicht greift gestaffelt nach Berufsgruppe. Heilmittelerbringer sind ab dem 01.10.2027 dran.
Verpflichtender Anschluss seit 01.07.2019. Vertragsärztliche Versorgung, Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als Erstanwendung.
Pflicht-Anschluss zum 30.09.2020. Vorbereitung für E-Rezept-Roll-out, heute über 95 % angeschlossen.
Anschlusspflicht für Akutkliniken seit 01.01.2022 — KIM, ePA-Befüllung, Notfalldatenmanagement.
Stationäre und ambulante Pflege ab 01.07.2025 verpflichtend. Sanitätshäuser folgen zum 01.01.2026.
Physio · Ergo · Logo · Podo · Ernährungstherapie · Hilfsmittel. Bis dahin alle drei Komponenten plus aktiver Förderantrag — sonst Ausschluss aus dem Abrechnungsverkehr.
Hebammen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Vorsorge / Reha, Dentallabore, Betriebsärzte — alle bereits anschlussberechtigt, ohne Pflichttermin.
Kurz: weil sie spart. Mittelfristig sehr viel — durch günstigere E-Rezepte, weniger Mehrfachdiagnostik, ePA-Daten statt Faxe.
Die TI-Pauschale ist im § 376 SGB V geregelt. Praxen erhalten monatliche Pauschalen vom GKV-Spitzenverband, die alle anfallenden Kosten — Karten, Zugang, Wartung, Personal-Aufwand — abdecken sollen.
Die Pauschale ist antragspflichtig. Wer den Antrag nicht stellt, bekommt nichts — egal wie korrekt angeschlossen. Wer den Antrag fehlerhaft stellt, kämpft monatelang mit der Krankenkasse.
Der Antrag selbst ist nicht wahnsinnig kompliziert — aber er hat 12+ Pflichtfelder, drei Anlagen, eigene Fristen, und wird zentral beim GKV-Spitzenverband eingereicht. Bei Fehlern verzögert sich die Auszahlung um Wochen.
Quelle: TI-Finanzierungsvereinbarung 2024 zwischen GKV-Spitzenverband und Heilmittel-Verbänden. Beträge je nach Praxis-Konstellation.